Aktualisierung der Corona-Regeln ab 07.06.2021

Bei stabilen Inzidenzzahlen unter 50 ergeben sich gemäß der 13. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie den zu erwartenden Ausführungen des BLSV und des BTV folgende Änderungen: 

  • Allgemeine Kontaktbeschränkung: Der gemeinsame Aufenthalt ist nur gestattet in Gruppen von max. 10 Personen.
  • Tennissport im Freien ist erlaubt ohne Personenbegrenzung. Es besteht keine Testpflicht.
  • Die Anwesenheit ist weiterhin durch Eintrag in die aushängenden Listen zu dokumentieren.
  • Duschen und Umkleiden sind geöffnet. Sie dürfen nur von zwei Personen gleichzeitig benutzt werden. Außerhalb des Duschvorgangs gilt Maskenpflicht, wenn mehr als eine Person anwesend ist. Ausreichend lüften! 
  • Bei Aufenthalt auf dem Gelände unter freiem Himmel und auf der Terrasse gilt keine Maskenpflicht mehr. Wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, wird den Personen das Tragen einer Maske empfohlen.
  • Beim Aufenthalt an den Tischen der Terrasse ist die oben genannte allgemeine Kontaktbeschränkung und der Abstand von 1,5 m zu beachten. 

Für alle genannten Regelungen gilt, dass „Geimpfte“ und „Genesene“ nicht mitgezählt werden.

 Dr. M. Hofmann, Abteilungsleiter