Sperrung der Tennisanlage

IN FOLGE DER STAATLICHEN ANORDNUNGEN IST DIE TENNISANLAGE AB SOFORT FÜR JEGLICHE NUTZUNG GESPERRT.

DIES GILT SOWOHL FÜR DIE PLATZANLAGE ALS AUCH FÜR DAS TENNISHEIM.

ZUSAMMENKÜNFTE SIND ZU UNTERSAGEN.

OB UND AUF WELCHE ZEIT AUCH DIE FRÜHJAHRSBESTELLUNG DER TENNSPLÄTZE VERSCHOBEN WERDEN MUSS, WIRD NOCH BEKANNT GEGEBEN.

SOWOHL DER SAISONSTART DER ABTEILUNG ALS AUCH DER BEGINN DER VERBANDSRUNDE IST ZUM JETZIGEN  ZEITPUNKT NICHT VORHER ZU SAGEN.